Neues Gaststättengesetz - Bitte nicht zulasten der Ehrenamtlichen!
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gibt den Kommunen einen Anwendungshinweis.
Das neue Niedersächsische Gaststättengesetz ist zum 01.01.2012 in Kraft getreten. Mit der Durchführung dieses Gesetzes wurden die Kommunen beauftragt, so auch die Stadt Hameln. Dieses Gesetz, das für die „professionellen Wirte“ vermutlich Vorteile bringt, schafft für „Gelegenheitswirte“, z.B. Vereinsvorsitzende, im Rahmen ihrer gemeinnützigen Aktivitäten, wie Straßen- oder Gartenfeste, erhebliche zusätzliche, auch finanzielle Belastungen. Sie müssten bei „wortgetreuer“ Anwendung des Gesetzes bereits bei einer Veranstaltung, bei der alkoholische Getränke ausgeschenkt werden sollen, mit Kosten in Höhe von mindestens 56,- Euro rechnen. Das entspricht bei manchen Vereinen zumeist dem mehrfachen Jahresbeitrag eines Mitglieds. 26,- Euro entfallen dabei auf das Beibringen von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Führungszeugnis, Gewerbeunbedenklichkeit).
Das ist durch den Gesetzgeber nicht gewollt. Er hat daher den Kommunen mit Schreiben Nds Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 26.01.2012 mitteilen lassen, dass auf das Beibringen dieser Unbedenklichkeitsbescheinigungen verzichtet werden kann, wenn die Organisation und der Anmeldende bekannt sind und gegen die Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen.
Von dieser Möglichkeit will die Stadt Hameln nach Einlassung der Leiterin Ordnungsamt beim FA Recht und Justiz am 08.03.2012 keinen Gebrauch machen.
Sie schöpft damit den eingeräumten Entscheidungsspielraum zu Lasten der überwiegend gemeinnützigen Vereine der Stadt nicht aus. Das kann nicht wirklich die Absicht der Verwaltung und ihrer Chefin, Frau Oberbürgermeisterin Susanne Lippmann, sein.
Sie ist daher nachdrücklich aufzufordern, im Rahmen des eingeräumten Entscheidungsspielraums auf das Beibringen der Unbedenklichkeitsbescheinigungen und nach Möglichkeit auch auf das Erheben der Verwaltungsgebühr bei den gemeinnützigen Vereinen zu verzichten.
In den benachbarten Kommunen Hamelns wurde bereits umfassend über das neue Gesetz informiert, teilweise wurde bereits auf das Beibringen der genannten Zeugnisse verzichtet. Daran sollte sich die Stadt Hameln ein Beispiel nehmen. Eine Information der Vereine zumindest steht noch aus.
http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=5459&article_id=104615&_psmand=18